An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle und nützliche Themen informieren, welche Ihnen den unternehmerischen Alltag erleichtern sollen:
Zahlungstermine für SV-Beiträge im Jahr 2013:
Monat Fälligkeitstag Einreichungstag
Januar 29.01. 24.01.
Februar 26.02. 21.02.
März 26.03. 21.03.
April 26.04. 23.04.
Mai 28.05. 23.05.
Juni 26.06. 23.06.
Juli 29.07. 24.07.
August 28.08. 25.08.
September 26.09. 23.09.
Oktober 29.10. 24.10.
November 27.11. 24.11.
Dezember 23.12. 18.12.
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Anpassung der Minijob-Regelungen zum 1. Januar 2013:
Mit dem "Gesetz zur Änderung im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung" treten zum 1. Januar 2013 zwei wesentliche Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijob) ein:
1. Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von bisher 400€ auf 450€
2. Personen die vom 1. Januar 2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, erhöht sich die Verdientsgrenze von bisher 400€ auf 450€. Solange die bisher gültige 400€ Grenze auch nach dem 31. Dezember 2012 nicht überschritten wird, ist diese Beschäftigung weiterhin wie nach dem bisherigen Recht Sozialversicherungsfrei (es ändert sich nichts)!
Wird nach dem 31. Dezember 2012 das Entgeld auf über 400€ erhöht gilt auch für diese alten Beschäftigungsverhältnisse das neue Recht.
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Neuer Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Der Beitragssatz zu gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent.
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Die elektronische Lohnsteuerkarte:
Die elektronische Lohnsteuerkarte geht zum 01. Januar 2013 an den Starrt. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, in das elektronische Verfahren einzusteigen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer anzuwenden.
In den letzten Jahren wurden die Freibeträge aus den Vorjahren automatisch übernommen. Die OFD Magdeburg bittet zu beachten, dass vor der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte die vorhandenen Freibeträge unbedingt neu beantragt werden müssen! Ansonsten kann dies Auswirkungen auf den Netto Lohn haben.
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Authentifizierungspflicht für LSt. und USt. Meldungen ab 2013:
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer Anmeldungen ist rechtmäßig. Ab dem 1. Januar 2013 müssen diese nun auch zwingend authentifiziert übermittelt werden. Bislang konnten diese Meldungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Hierzu wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch Registrierung im ElsterOnline Portal.
WICHTIG: Stichtag ist hier der 1. Januar 2013, d.h. auch die USt.-Voranmeldungen aus 2012 welche erst im Januar versendet werden (12/2012 oder 4.VJ.2012) können ohne authentifizierung nicht mehr gesendet werden!!!