An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle und nützliche Themen informieren, welche Ihnen den unternehmerischen Alltag erleichtern sollen:
Zahlungstermine für SV-Beiträge im Jahr 2012:
Monat Fälligkeitstag Einreichungstag
Januar 27.01. 25.01.
Februar 27.02. 23.02.
März 28.03. 26.03.
April 26.04. 24.04.
Mai 29.05. 24.05.
Juni 27.06. 25.06.
Juli 27.07. 25.07.
August 29.08. 27.08.
September 26.09. 24.09.
Oktober 29.10. 25.10.
November 28.11. 26.11.
Dezember 21.12. 19.12.
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Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung:
Durch Artikel 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011, sind rückwirkend zum 01.07.2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr – vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung – frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail). Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieterkennzeichnung ist nur noch optional und nicht mehr verpflichtend.
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E-Bilanz:
Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich um ein Jahr verschoben. § 5b EStG. Gilt nun für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Finanzverwaltung ist ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze anzunehmen. Dies bedeutet, dass Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31.12.2012 elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden können.
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Verschiebung der Einführung fer elektronischen Lohnsteuerkarte:
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmahle (ELStAM-Verfahren) werden sich auf Grund technischer Probleme der Finanzverwaltung verzögern. Ein neuer Starttermin wird derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Die vorliegenden Papierlohnsteuerkarten von 2010 bleiben weiterhin gültig.
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